Das Landratsamt informiert, dass für die Befestigung von Wald- und Feldwegen mit Bauschuttmaterial ab sofort strenge Anforderungen gelten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Ausbringen von Bauschutt ohne Nachweis der Unbedenklichkeit ggf. eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Es gibt künftig zwei Möglichkeiten. ...
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